Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2021; 26(05): 237
DOI: 10.1055/a-1588-0136
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Stellungnahme – Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte

In seinem jüngsten Gutachten stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung des Gesundheitswesens (SVR) die Grundsätze des Datenschutzes, wie Datensparsamkeit und Zweckbindung der verwendeten Daten in Frage, die eigentlich durch die Datenschutzgrundverordnung klar definiert und damit verbindlich sind. Gleichzeitig fordert der SVR auch ein sogenanntes Opt-out-Verfahren, bei dem für jede*n Bundesbürger*in eine elektronische Patient*innenakte (ePA) eingerichtet würde – es sei denn, er/sie widerspricht aktiv.



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Article published online:
14 October 2021

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