Phlebologie 2021; 50(05): 356
DOI: 10.1055/a-1593-8525
Gesellschaftsnachrichten
Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie

Berufsbegleitende Fortbildung Phlebologie – bitte bei den Ärztekammern anfragen

Erika Mendoza
,
Anja Pielhau

Die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Phlebologie nach berufsbegleitender Weiterbildung scheint in den Ärztekammern angekommen zu sein. Interessenten sollten nun Kontakt zur zuständigen Ärztekammer aufnehmen und die Zulassung zur Prüfung / Kolloquium beantragen. Wichtig: Es müssen Gesprächsprotokolle von den Jahresgesprächen zwischen Weiterbilder und Prüfling vorgelegt werden, achten Sie also während der Weiterbildung darauf, auch diese zu führen und zu protokollieren.

Wir würden uns sehr freuen, wenn von der Möglichkeit, diese Prüfung abzulegen, reger Gebrauch gemacht wird, um unser Fach zu stärken und den Sinn dieser Zusatzbezeichnung auch in den Kammern fortzuschreiben.

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Dr. med. Erika Mendoza



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Artikel online veröffentlicht:
11. Oktober 2021

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