intensiv 2021; 29(06): 283
DOI: 10.1055/a-1625-8280
Rechtsticker

Rechtsticker

Tobias Weimer

Antibiotikum zu früh verabreicht: 1 000 000 Euro Schmerzenzgeld

Das LG Limburg hat ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro nebst Zinsen und Schadenersatz verurteilt.

Ein damals einjähriger Patient sollte über einen Portzugang ein Antibiotikum erhalten. Vor Aufregung verschluckte er sich an einem zuvor gegessenen Stück Apfel und erlitt dadurch schwerste Hirnschäden. Die Kammer war davon überzeugt, dass die Krankenschwester bei der Gabe der Antibiose wusste, dass der Patient kurz zuvor gegessen hatte. Sie hätte daher länger mit der Verabreichung warten müssen, um ein mögliches Verschlucken im Mund verbliebener Speisereste zu verhindern. Die nach dem Verschlucken eingeleiteten Rettungsmaßnahmen seien überdies fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen. So sei das Schütteln des Klägers nicht nur kein geeignetes Rettungsmittel gewesen, sondern sogar kontraproduktiv. Es habe den Fremdkörper im Halsund Rachenraum des Klägers tiefer rutschen lassen und damit die Chancen für seine Entfernung geschmälert, was gleichzeitig den Zeitraum, in dem der Körper des Klägers ohne Sauerstoffversorgung war, verlängerte. Die Beklagte als erfahrene Kinderkrankenschwester, die regelmäßige Unterweisungen zum Thema Notfallrettungsmaßnahmen bekam, hätte dies wissen müssen, so das Landgericht. Für die Höhe des Schmerzensgeldes hat die Kammer maßgeblich auf die Folgen für den Patienten abgestellt. Ein auch nur näherungsweise normales Leben werde dieser nie führen. Er könne sich kaum bewegen, nicht laufen, nicht sprechen, nicht selbst essen oder sich waschen und pflegen. Rund um die Uhr sei er auf fremde Hilfe angewiesen. Selbst Essen und Schlafen seien für ihn infolge von Schluckbeschwerden und Epilepsie mit Angstzuständen verbunden.

Landgericht Limburg, Urteil vom 28.06.2021 – 1 O 45/15



Publication History

Article published online:
03 November 2021

© 2021. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany