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Zeitschrift für Komplementärmedizin 2021; 13(05): 18-25
DOI: 10.1055/a-1629-4362
DOI: 10.1055/a-1629-4362
Wissen
GOÄneu
GOÄneu
Summary
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung. Die aktuell verbindliche GOÄ ist mehr als ein Vierteljahrhundert nicht reformiert worden und entspricht nicht mehr dem aktuellen Wissenstand der Medizin und den Patientenbedürfnissen. Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherungen haben gemeinsamen einen neuen Entwurf erarbeitet, dessen Eckpunkte im Beitrag dargestellt werden mit besonderem Blick auf die komplementärmedizinischen Verfahren.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. Oktober 2021
© 2021. Thieme. All rights reserved.
© Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co.
KG
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Literatur
- 1 Stör W. GOÄ – Ein Silberstreif am Horizont?. Deutsche Zeitschrift für Akupunktur 2014; 57 (02) 33
- 2 Stange, et al GOÄ – Geht immer mehr ohne Ärzte?. Deutsche Zeitschrift für Akupunktur 2016; 59 (02) 32-33
- 3 Bundesärztekammer. GOÄ-Novellierung. Im Internet. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/goae-novellierung/ Stand: 08.09.2021