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DOI: 10.1055/a-1651-7113
Stellungnahme
Zum Beitrag: Der Hype um Cannabidiol und Hanf – auf der Suche nach klaren Regeln und realistischen Richtwerten
Der Beitrag von Niermann et al. [1] zu realistischen Grenzwerten widerspricht im Grunde nicht dem, was wir in unserem Artikel „Ist Cannabidiol ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel?“ gesagt haben [2]. Die Ausführungen zur Toxizität von CBD und den Grenzwertberechnungen sind nachvollziehbar. Interessant ist das Urteil des BGH vom 24.3.2021, das uns zum Zeitpunkt der Manuskripterstellung nicht vorlag. Wenn dieses Urteil richtig wiedergegeben wurde, dann steht es im direkten Widerspruch zur Formulierung des BtMG, das dann aus unserer Sicht geändert werden müsste. Hier geht es um die aus dem Gesetz ableitbare Aussage, dass auch Nutzhanf nicht an Endverbraucher abgegeben werden darf. Trotz BGH-Urteil verspricht dies also noch weitere Diskussionen. Zu bedenken ist vor dem Hintergrund der aktuellen Liberalisierungsdebatte auch, dass das deutsche BtMG vor dem Hintergrund der „United Nation Convention on Psychotropic Substances“ von 1971 zu sehen ist, Deutschland also die internationale Vereinbarung nicht einseitig abändern kann.
Publication History
Article published online:
25 November 2021
© 2021. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Niermann KF, Steinmetz FP, Kruse D. Der Hype um Cannabidiol und Hanf – auf der Suche nach klaren Regeln und realistischen Richtwerten. Z Phytother 2021; 42: 320-325
- 2 Kraft K, Schmidt M. Ist Cannabidiol ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel? Eine Positionierung. Z Phytother 2021; 42: 82-94
- 3 Kraft K, Thomsen M, Schmidt M. Cannabidiol: food or drug? A positioning. Journal of Modern Medicinal Chemistry 2021; 9: 17-24