2019 wurde die Europäische Richtlinie über die
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
– der „European Accessibility Act“ (EAA) –
verabschiedet, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten
zur Barrierefreiheit zu harmonisieren und den Zugang von Menschen mit
Behinderungen zu Alltagsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern. Durch den
EAA wird erstmals auch die Privatwirtschaft adressiert. Zu seiner Umsetzung in
nationales Recht trat in Deutschland am 16. Juli 2021 das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft (siehe auch
Rehabilitation 3/2021 „Aktuelles“).