Bei der ambulanten und stationären Patientenversorgung sind niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte täglich diversen Risiken ausgesetzt, die zu erheblichen juristischen Konsequenzen
führen können. Diese umfassen sowohl eine zivilrechtliche als auch eine strafrechtliche Haftung. Mit das haftungsträchtigste Risiko ist die ordnungsgemäße Aufklärung – fast alle Patienten
berufen sich bei einem Arzthaftungsverfahren auch auf eine mangelhafte Aufklärung.
Schlüsselwörter
Behandlungsvertrag - Selbstbestimmungsaufklärung - Aufklärungszeitpunkt - Sicherungsaufklärung - Dokumentationspflicht