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DOI: 10.1055/a-1727-7994
Assistierter Suizid – eine ärztliche Aufgabe? – Kontra
Assisted Suicide – A Duty for Physicians? – ContraDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit umfasst, sich selbst das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Suizidentschluss freiverantwortlich gefasst wurde. Lebensalter, Lebenssituation, etwaige Erkrankungen und deren Stadium oder die Prognose spielen keine Rolle. Das Gericht hat zudem festgestellt, dass niemand dazu verpflichtet werden kann, Assistenz beim Suizid zu leisten. Aktuell wird intensiv darüber diskutiert, ob und ggf. in welcher Form der Gesetzgeber Regelungen zum Schutz der Selbstbestimmung über das eigene Leben ergreifen soll. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob Suizidassistenz eine ärztliche Aufgabe ist. Der Deutsche Ärztetag hat dies im Mai 2021 verneint, allerdings zugleich das Verbot der ärztlichen Unterstützung von Suiziden aus der Musterberufsordnung gestrichen.
Publication History
Article published online:
04 March 2022
© 2022. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Pollmächer T, Driessen M, Gouzoulis-Mayfrank E. et al. Der assistierte Suizid – (k)ein Thema für die Psychiatrie?. Psychiat Prax 2015; 42: 221-222
- 2 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Ärztlich assistierter Suizid. Stellungnahme 2015. https://www.dgppn.de/presse/stellungnahmen/stellungnahmen-2015/aerztlich-assistierter-suizid.html Stand: 31.08.2021
- 3 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Eckpunkte für eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz. Stellungnahme 2020. https://www.dgppn.de/presse/stellungnahmen/stellungnahmen-2020/suizidassistenz.html#3 Stand: 31.08.2021
- 4 Bundesärztekammer. Hinweise der Bundesärztekammer zum ärztlichen Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu §217 StGB. Deutsches Ärzteblatt 2021; 118: A1428-A1432
- 5 Bundesärztekammer. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – in der Fassung des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 in Berlin. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/_Bek_BAEK_MBO-AE_Online_final.pdf Stand: 31.08.2021
- 6 Beauchamp TL, Childress JF. Principles of biomedical ethics. 8. Auflage. Oxford: Oxford University Press; 2019
- 7 Bundesverfassungsgericht. Urteil vom 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15 u. a..
- 8 Pollmächer T. Zum Editorial von Hermann Spießl „Beihilfe zum Suizid oder ärztliche Sterbehilfe“. Psychiat Prax 2021; 48: 49