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DOI: 10.1055/a-1736-4016
Die Sozialversicherungspflicht und der Notarztdienst: Ein aktueller Überblick
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Gleich mehrere Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.10.2021 sorgen aktuell bei Notärzten sowie bei Krankenhaus- und Rettungsdienstträgern für ein gewisses Aufsehen. Das BSG hatte in mehreren Fällen entschieden, dass Notärzte[1] selbst dann abhängig beschäftigt sind und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegen, wenn die notärztliche Tätigkeit auf Honorarbasis, also als Nebentätigkeit, durchgeführt wird (BSG, Urteile vom 19.10.2021-B 12 KR 29/19 R; B 12 R 9/20 R; B 12 R 10/20 R). Der vorliegende Beitrag zeigt auf, was Gegenstand der Entscheidung war und welche praktischen Auswirkungen sie hat.
1 Vorliegend wird die einheitliche Formulierung „Notarzt“ genutzt. Von der Formulierung sind alle Geschlechtsformen m/w/d umfasst.
Publication History
Article published online:
25 February 2022
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