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DOI: 10.1055/a-1776-3026
AOP
Im Wald des deutschen Abkürzungsfimmels (Aküfi) könnte AOP vielleicht „Alles in Ordnung/Prima“ heißen. Zumindest im medizinischen Kontext ist mit AOP jedoch das „Ambulante Operieren“ nach § 115b Abs. 1a SGB V gemeint. Und damit der Katalog ambulanter Leistungen (darunter endoskopische Leistungen) und der damit verbundenen Rahmenbedingungen. Hiermit scheint derzeit jedoch nicht „Alles in Ordnung/Prima“ zu sein, sondern viel Handlungsbedarf zu bestehen, mit wichtigen Zeitmarken bereits zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024.
Publication History
Article published online:
07 December 2022
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Germany