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DOI: 10.1055/a-1868-5782
BSG-Urteil – Praxisvertretung ist sozialversicherungspflichtig


Im Oktober 2021 gab es ein nach meiner Auffassung sehr bedeutsames BSG-Urteil. Unsere Praxis hatte einen Musterprozess geführt. In unserer Praxis in Königstein waren schon immer phasenweise Kolleginnen und Kollegen als Urlaubsvertretung tätig. Teilweise waren diese „hauptamtlich“ in der Klinik angestellt, teilweise schon in Rente und teilweise selbst niedergelassen. In einem Fall war die vertretende Kollegin in der Klinik mit einer halben Stelle angestellt, sodass sozialversicherungstechnisch mit dem dortigen Gehalt die Bemessungsgrenze zumindest für die Rentenversicherung (für die Krankenkassen sehr wohl) nicht erreicht wurde.
Publication History
Article published online:
11 July 2022
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