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DOI: 10.1055/a-1907-6072
Ermächtigung zur Praxisanleitung
Hebammenstudium
Nach der neuen Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) müssen Hebammenstudentinnen einen Teil ihrer praktischen Ausbildung bei einer freiberuflichen Hebamme absolvieren. Diese schließt dazu einen Vertrag mit der jeweiligen Hochschule, um die Praxisanleitung vergütet zu bekommen. Für die Zulassung zur Praxisanleitung ist entweder eine Weiterbildung oder eine so genannte Ermächtigung notwendig. Hebammen, können sich nur noch bis zum Ende dieses Jahres zur Praxisanleitung ermächtigen. Für sie gilt, dass sie keine Weiterbildung machen müssen, sondern durch ihre Erfahrung zur Praxisanleitung berechtigt sind
Hebammen, die vor dem 01.01.2020 bereits zur Ausbildung durch die zuständige Behörde ermächtigt oder praxisbegleitend tätig waren, erhalten unter Bezug auf § 59 HebStPrV die Erlaubnis zur Durchführung von Teilen der praktischen Ausbildung zur Hebamme. Unabhängig davon, ob die Erlaubnis zur Praxisanleitung durch Weiterbildung oder Ermächtigung erfolgt ist, müssen diese Hebammen berufspädagogische Fortbildungsstunden (24 pro Jahr bzw. 72 in 3 Jahren) absolvieren.
Quelle: www.hebammen-nrw.de
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Artikel online veröffentlicht:
12. Dezember 2022
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