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DOI: 10.1055/a-1939-4101
Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) – Informationspflichten gegenüber Angestellten
Der Gesetzgeber hat Praxisbetreiber seit dem 1. August 2022 verpflichtet, ihre Medizinischen Fachangestellten, angestellte Ärzte und andere im Anstellungsverhältnis Beschäftigte schriftlich in deutlich erweitertem Umfang über alle relevanten Regelungen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zu informieren.
Mit den neuen Vorschriften im Nachweisgesetz (NachwG) setzt der Gesetzgeber die Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments sowie des Rats vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Arbeitsbedingungenrichtlinie) um, geht dabei aber deutlich über die europäischen Mindestvorgaben hinaus.
Publication History
Article published online:
12 October 2022
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