CNE Pflegemanagement 2022; 09(06): 2
DOI: 10.1055/a-1954-7323
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NRW hat gewählt


Die Pflegefachkräfte in Nordrhein-Westfalen haben die erste Kammerversammlung und damit erstmals ein berufsständisches Selbstverwaltungsorgan gewählt. Während des 18-tägigen Wahlzeitraums hatten bis zum 31. Oktober 2022 98 534 wahlberechtigte Kammermitglieder die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Rund 21 800 Pflegefachpersonen haben ihr Stimmrecht genutzt und aus den 66 Wahlvorschlägen (11 Einzelkandidierende und 55 Listen) ihre Vertretung für die 60 vorgesehenen Sitze gewählt. Die Kammermitglieder konnten jeweils innerhalb ihrer Wahlgruppe (Altenpflege oder interdisziplinäre Pflege) in einem der fünf Regierungsbezirke, in dem sie registriert sind, wählen. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekammer NRW treten nun für eine fünfjährige Amtszeit an.


Schaut man sich die Listen an, fällt auf, dass einige Kammerskeptiker in die Kammerversammlung gewählt wurden. Was das heißt und wie es weitergeht mit der Selbstverwaltung: ein Kommentar. sisa


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Ludger Risse
Stellv. Vorsitzender Errichtungsausschuss Pflegekammer NRW

Nach der Wahl ist vor der Konstituierung!


Ja, die Pflege in NRW hat ihr erstes Parlament gewählt – geordnet und demokratisch. Das ist gut so. Die Kammerversammlung bildet damit die Vielfalt unseres Berufes ab und natürlich auch diejenigen, die der Kammer skeptisch gegenüberstehen. Nun, für einige Wahlversprechen wie: „ohne Zwang, Urabstimmung“ und andere gibt es keine rechtliche Basis, das wird sehr schnell deutlich werden. Aber es gibt auch Gemeinsamkeiten, vor allem den Wunsch, für die Pflege mit einer kräftigen Stimme vieles zu erreichen. Daran werden sich alle gewählten Vertreter*innen messen lassen müssen. Die Pflegekammer NRW wird Erfolgsgeschichte schreiben!



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Article published online:
09 December 2022

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