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DOI: 10.1055/a-1961-3410
Gesundheitsuntersuchung – Schritt für Schritt
Die Gesundheitsuntersuchung (GU) kann in Österreich seit 1974 und in Deutschland seit 1989 regelmäßig von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden. Es handelt sich bei der GU um eine Maßnahme der Primär- und Sekundärprävention. Ziel ist es, schwere Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und so früh wie möglich therapeutisch eingreifen zu können.
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Ziel der Gesundheitsuntersuchung ist die frühzeitige Erfassung von gesundheitlichen Risiken.
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Anspruch auf eine GU haben Patienten in Deutschland 1-malig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr und dann ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Kalenderjahre.
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Bei einer GU werden die Laborwerte, die Anamnese, die ausführliche körperliche Untersuchung erhoben und anschließend Befunde und Maßnahmen besprochen.
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Es ist sinnvoll mit den Patienten auch über das Thema Organspende zu sprechen.
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Die Beratung über die Möglichkeit des Ultraschallscreenings auf Bauchaortenaneurysmen darf jeder Hausarzt vornehmen.
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Präventionsmaßnahmen sind dann sinnvoll, wenn die Befunde oder Anamnese eine Gefährdungssituation darstellen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
22. August 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Krogsbøll LT, Jørgensen KJ, Gøtzsche PC. General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database Syst Rev 2019; 1: CD009009
- 2 Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Fassung 2019. Zugriff am 04. Juni 2023 unter: https://www.g-ba.de/downloads/62–492–2383/GU-RL_2020–11–20_iK-2021–02–12.pdf
- 3 Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs. Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung). Zugriff am 04. Juni 2023 unter: https://www.gesundheit.gv.at/leben/gesundheitsvorsorge/vorsorgeuntersuchung.html
- 4 Patientenzentrierte Kommunikation – Patient und Arzt auf Augenhöhe (GPZK gGmbH). Kardiovaskuläre Prävention. Kardiovaskuläres Risiko berechnen. Zugriff am 04. Juni 2023 unter: https://arriba-hausarzt.de/module/kardiovaskul%C3%A4re-pr%C3%A4vention
- 5 Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung). zuletzt geändert am 23.06.2022. Zugriff am 04. Juni 2023 unter: https://www.kbv.de/media/sp/Ultraschallvereinbarung.pdf
- 6 Gemeinsamer Bundesausschuss. Anlage 3 – Versicherteninformation nach Teil B Abschnitt II § 3 (Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen). Zugriff am 04. Juni 2023 unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/269/