Z Gastroenterol 2023; 61(02): 203-205
DOI: 10.1055/a-2013-9673
Mitteilungen der DGVS

Neuer AOP-Vertrag für 2023 – Welche Auswirkungen gibt es für die Gastroenterologie?

Was ging voraus?

Das Jahr 2023 startet mit einem großen Schritt zur Erweiterung der Ambulantisierung von medizinischen Leistungen in Deutschland. Dies trifft die Gastroenterologie in besonderem Maße. Steigende Gesundheitsausgaben in Deutschland und ein zunehmender Personalmangel im Gesundheitssystem treiben das Ansinnen voran, eine Vielzahl stationärer Behandlungen in Zukunft ambulant anzubieten. Hierbei orientiert man sich auch an den europäischen Nachbarländern, die die Richtung der Ambulantisierung schon früher eingeschlagen hatten. Am 22. Dezember haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den neuen AOP-Vertrag geschlossen [1]. Vorausgegangen war unter anderem ein Gutachten, das von den Spitzenverbänden beim IGES-Institut in Auftrag gegeben worden war [2]. In diesem Gutachten wurde eine umfangreiche Erweiterung eines Katalogs an ambulanten Operationen präsentiert, die die Anzahl der im bisherigen AOP-Katalog enthaltenen Leistungen in etwa verdoppelt. Um eine Entscheidungshilfe für eine ambulante oder stationäre Behandlung zu erhalten, wurde in dem IGES-Gutachten ein umfangreiches System von 9 Kontextfaktoren vorgeschlagen. Diese stellten eine Modifikation der bisherigen G-AEP-Kriterien dar.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
03. Februar 2023

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