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retten! 2023; 12(05): 290-293
DOI: 10.1055/a-2019-7752
DOI: 10.1055/a-2019-7752
Recht & Berufspolitik
Der einwilligungsunfähige Patient – das Notvertretungsrecht des Ehegatten
Auch für Verheiratete empfiehlt sich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, aber häufig fehlt im Notfall beides. War in solchen Fällen bislang immer mit der mutmaßlichen Einwilligung zu arbeiten, kann seit diesem Jahr auch der Ehegatte für den Patienten handeln. Doch spielt dieses sogenannte Notvertretungsrecht im Rettungs- und Notarztdienst eine relevante Rolle?
Schlüsselwörter
Patientenwille - Lebensende - Angehörige - lebenserhaltende Maßnahmen - VerheiratetePublikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
17. November 2023
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Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Deutscher Bundestag. Drucksache 19/24445, S. 161.
- 2 Deutscher Bundestag. Drucksache 19/24445, S. 155.
- 3 BGH, Urt. v. 13.09.1994 – 1 StR 357/94.