Auch für Verheiratete empfiehlt sich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, aber häufig fehlt im Notfall beides. War in solchen Fällen bislang immer mit der mutmaßlichen Einwilligung zu arbeiten, kann seit diesem Jahr auch der Ehegatte für den Patienten handeln. Doch spielt dieses sogenannte Notvertretungsrecht im Rettungs- und Notarztdienst eine relevante Rolle?
Schlüsselwörter
Patientenwille - Lebensende - Angehörige - lebenserhaltende Maßnahmen - Verheiratete