Z Orthop Unfall 2023; 161(02): 119
DOI: 10.1055/a-2028-5589
Orthopädie und Unfallchirurgie aktuell

Kommentar der DGOU in Abstimmung mit dem BVOU zu den Beiträgen: „Orthopädie und Unfallchirurgie in der Notfallmedizin – zentrale Rolle in der Zentralen Notaufnahme“ und „Die interdisziplinäre Arbeit hat in den letzten Jahren entscheidende Fortschritte gemacht“

Analyse der ambulanten Notfallversorgung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie
Dietmar Pennig
1   Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), Berlin, Deutschland
,
Bernd Kladny
2   Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), Berlin, Deutschland
3   Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie, m&i-Fachklinik Herzogenaurach, Herzogenaurach, Deutschland
,
Burkhard Lembeck
4   Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), Berlin, Deutschland
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Eine kürzlich erschienen Übersicht des ZI [1] zeigt, wie sich in die ambulanten Notfälle in Kliniken und im ärztlichen Bereitschaftsdienst entwickelt haben. Im Jahr 2019 wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVen ca. 8,2 Mio. Mal in Anspruch genommen, die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verzeichneten 10,6 Mio. Fälle.

Für die Versorgung standen im Jahr 2019 ca. 830 Bereitschaftspraxen (SGB V spricht von Portalpraxen) bundesweit zur Verfügung. An der Notfallversorgung nahmen ca. 1200 Krankenhäuser mit ihren Notfallaufnahmen teil.

Für die Versorgung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie gibt es im Jahr 2019 ca. 6300 Facharztpraxen und ca. 1200 Krankenhäuser.

Für die Versorgung von Arbeitsunfällen existieren im Jahr 2019 ca. 1000 Ermächtigungen im Klinikbereich und ca. 2800 Ermächtigungen in den Praxen [2].

Die Bereitstellung einer gut erreichbaren und qualifizierten 24/7-Notfallversorgung, auch für ambulante Notfälle, zeichnet den Gesundheitsstandort Deutschland aus [3]. Tatsache ist aber auch, dass bisher sowohl der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVen als auch der Betrieb der Krankenhausnotaufnahmen ein Zuschussgeschäft ist:

Im KV-Bereich wird der defizitäre Notfallbetrieb mittels Kopfpauschalen und Umsatzabgaben seit Jahren subventioniert. Auch in den Kliniken ist der Unterhalt der Notfallambulanzen defizitär und muss demnach unzulässigerweise durch Erlöse aus dem stationären Bereich quersubventioniert werden.

Eindeutig gehört die Notfallversorgung in den Bereich der Daseinsfürsorge. Die ökonomische Logik spricht dagegen, diese Daseinsfürsorge fallzahlabhängig zu finanzieren. Niemand würde erwarten, dass die Berufsfeuerwehren ihren mangelnden Deckungsbeitrag durch Lohnabzüge oder Einsparung an der Ausrüstung ausgleichen.



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Article published online:
04 April 2023

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