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DOI: 10.1055/a-2030-1003
Die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der interventionellen Radiologie für einen Facharzt für Gefäßchirurgie
I. Einführung
Das Fachgebiet der Radiologie sieht sich immer wieder Bestrebungen von Ärzten anderer Gebiete ausgesetzt, Leistungen erbringen und abrechnen zu können, obwohl diese Leistungen dem Gebiet der Radiologie zuzurechnen sind. Dies gilt für die Bestrebungen von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie MRT-Untersuchungsleistungen nach Maßgabe der GOÄ abzurechnen[1] oder von Fachärzten für Innere Medizin und Kardiologie Leistungen der Computertomographie erbringen zu können. Aber auch bei anderen radiologischen Kernleistungen sind derartige Angriffe von Ärzten anderer Gebiete wiederkehrend zu verzeichnen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
30. März 2023
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