Kinder- und Jugendmedizin 2023; 23(04): 270
DOI: 10.1055/a-2070-0555
Bundesverband Bunter Kreis e. V.

Ambulant behandelt und danach (keine) Sozialmedizinische Nachsorge?

Andreas Podeswik

Ambulante Behandlungen nehmen zu. Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung für Kliniken und betroffene Familien klingt, kann aber auch Probleme im Nachgang bringen, denn: Die Verordnung von Sozialmedizinischer Nachsorge ist regulär nicht vorgesehen.

Die Gründe, warum immer mehr Behandlungen vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich verlegt werden, sind vielfältig. Auf der einen Seite sind es Umstände wie Personalmangel oder Kostendruck. Auf der anderen Seite können aufgrund der technischen Möglichkeiten immer mehr akute Fälle ambulant behandelt werden.

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Eine schwere Diagnose kann das Leben einer Familie schlagartig verändern – auch nach einem Ambulanztermin. Sozialmedizinische Nachsorge kann helfen, gehört aber nicht zur Regelversorgung. Foto: ©H_Ko/AdobeStock.com


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Artikel online veröffentlicht:
18. August 2023

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