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physiopraxis 2023; 21(07/08): 66
DOI: 10.1055/a-2079-4578
DOI: 10.1055/a-2079-4578
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?

„Ich habe für meine Praxis ein teures robotikgestütztes Therapiesystem für die Neurologie angeschafft. Die Nutzung des Geräts müssen Patient*innen selbst bezahlen. Damit sich die Anschaffung lohnt, sollten wir das System in der Praxis möglichst häufig nutzen. Deshalb möchte ich die Therapie damit bewerben. In welcher Form darf ich dies tun und was muss ich beachten?“
Therapeutin aus Niedersachsen
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
14. Juli 2023
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