physiopraxis 2023; 21(07/08): 66
DOI: 10.1055/a-2079-4578
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?

Thomas Schlegel

„Ich habe für meine Praxis ein teures robotikgestütztes Therapiesystem für die Neurologie angeschafft. Die Nutzung des Geräts müssen Patient*innen selbst bezahlen. Damit sich die Anschaffung lohnt, sollten wir das System in der Praxis möglichst häufig nutzen. Deshalb möchte ich die Therapie damit bewerben. In welcher Form darf ich dies tun und was muss ich beachten?“

Therapeutin aus Niedersachsen



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
14. Juli 2023

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