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DOI: 10.1055/a-2089-0007
Kieferrelationsbestimmung zur Festlegung der Startposition von Unterkiefer-Protrusionsschienen
Einführung
Video 1 Beispielhafte Durchführung einer Kieferrelationsbestimmung zur Festlegung der Startposition von Unterkiefer-Protrusionsschienen.
Qualität:
Unterkieferprotrusionsschienen (UPS), welche ein bimaxilläres, individuell hergestelltes und nachjustierbares Gerät darstellen, sind zur Therapie der primären Ronchopathie und des leichten bis mittelgradigen Obstruktiven Schlafapnoe Syndroms (OSAS) indiziert [1] [2] [3] [4]. Durch den Protrusionsmechanismus der Schiene wird eine Rückverlagerung des Unterkiefers während des Schlafens verhindert, sodass die Atemwege im Bereich der Epiglottis, des Velums und des Zungengrundes stabilisiert werden [3]. Dieses Prinzip wurde bereits im 19. Jahrhundert zur Anfertigung von Apparaturen berücksichtigt und stetig technisch weiter entwickelt, sodass heutzutage eine Vielzahl an UPS-Schienen (und Bissregistriersystemen) zur Verfügung stehen [5]. Einen weiteren Fortschritt stellte die Aufnahme der UPS in den Leistungskatalog der GKV-Versorgung am 01.01.2022 dar, seitdem die UPS als Zweitlinientherapie für OSAS-Patienten zugelassen ist, wenn eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann [6] [7].
Ein wesentlicher Bestandteil im Herstellungsprozess der UPS ist das Protrusionsregistrat, welches die initial therapeutisch angestrebte Zielposition der UPS definiert. Zu diesem Thema liefert die 2021 publizierte S1-Leitlinie „Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS): Anwendung in der zahnärztlichen Schlafmedizin beim Erwachsenen“ evidenzbasiert Empfehlungen [3].
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die praktische Vorgehensweise während der Kieferrelationsbestimmung zur Festlegung der Startposition einer UPS in Anlehnung an die entsprechende S1-Leitlinie zu erläutern. Dabei wird das Procedere der Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums Regensburg beschrieben und somit das Bissgabelsystem „Bite Fix“ der Firma Scheu Dental vorgestellt, wenngleich eine Vielzahl unterschiedlicher Bissregistriersysteme zur Verfügung steht.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
01. August 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Marco Pitarch R, Selva García M, Puertas Cuesta J, Marco Algarra J, Fernández Julian E, Fons Font A. Effectiveness of a mandibular advancement device in obstructive sleep apnea patients: a prospective clinical trial. Eur Arch Otorhinolaryngol 2018; 275: 1903-1911 DOI: 10.1007/s00405-018-4978-4.
- 2 De Meyer MMD, Vanderveken OM, De Weerdt S, Marks LAM, Cárcamo BA, Chavez AM, Matamoros FA, Jacquet W. Use of mandibular advancement devices for the treatment of primary snoring with or without obstructive sleep apnea (OSA): A systematic review. Sleep Med Rev 2021; 56: 101407 DOI: 10.1016/j.smrv.2020.101407.
- 3 Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Schlafmedizin. Kieferrelationsbestimmung zur Festlegung der Startposition von Unterkiefer-Protrusionsschienen [Langfassung], 2021. Im Internet: https:// register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-045. Zugriff am 15.05.2023
- 4 Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung. S3 Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörung Kapitel „Schlafbezogene Atmungsstörungen bei Erwachsenen“ [Langfassung]: Version 3.1, 2001/ Überarbeitung 2016. Im Internet: https://register.awmf.org/assets/guidelines/063-001l_S3_SBAS_2023-01_verlaengert_und_Hinweis_Teil-Aktualisierung.pdf . Zugriff am 11.07.2023
- 5 Krohn S, Hösl H, Proff P. Historische Entwicklung der zahnärztlichen Schienentherapie bei obstruktiver Schlafapnoe (OSA): Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Quintessenz Zahnmedizin 2023; 74: 404-412
- 6 Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung: Behandlungsrichtlinie, in der Fassung vom 4. Juni 2003/ 24. September 2003; zuletzt geändert am 16. Dezember 2021. Im Internet: www.g-ba.de/richtlinien/32/. Zugriff am 15.05.2023
- 7 Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragszahnärztliche Versorgung) in der Fassung vom 17. Januar 2006; zuletzt geändert am 20.Oktober 2022. Im Internet: www.g-ba.de/richtlinien/7/. Zugriff am 15.05.2023