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DOI: 10.1055/a-2089-0307
Die aktuelle Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
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Die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) ist in nationalen Gesetzen streng geregelt, in Deutschland aktuell über die 5. Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls [1]. Die wesentlichen Prinzipien sind altbewährt. Auf Neuerungen in der 5. Fortschreibung wird im folgenden Text hingewiesen und diese werden anhand eines Fallbeispiels erläutert.
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Die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist gesetzlich national geregelt.
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IHA-Diagnostiker müssen qualifizierte Fachärzte mit mehrjähriger Intensiverfahrung sein.
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Die IHA-Diagnostik ist 3-schrittig gegliedert:
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Als erstes müssen reversible Ursachen, die zu einem Koma führen können, ausgeschlossen oder behoben werden. Der Hirnschaden muss bekannt sein und das Koma erklären. Die Erfüllung der Voraussetzungen der IHA-Diagnostik ist Aufgabe des gesamten Behandlungsteams.
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Die neurologischen Symptome des Hirnfunktionsausfalls werden eingehend untersucht.
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Klinisch oder apparativ, bei Kindern unter 3 Jahren klinisch plus apparativ wird der Irreversibilitätsnachweis erbracht.
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Das IHA-Protokoll ersetzt nicht den amtlichen Leichenschauschein. Dieser kann wie sonst auch vom Stationsarzt ausgefüllt werden.
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Mit dem IHA ist der Tod des Menschen festgestellt.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. August 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Fünfte Fortschreibung. 2022. Zugriff am 09. Juni 2023 unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf
- 2 Bundesministerium der Justiz. Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG). Zuletzt geändert durch Art. 15d G v. 11.7.2021. Zugriff am 09. Juni 2023 unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/BJNR263100997.html
- 3 Teasdale G, Jennett B. Assessment of Coma and impaired Consciousness – A Practical Scale. Lancet 1974; 2: 81-84
- 4 Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung). 2020. Im Internet (Stand: 09.06.2023): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/RL/RiliSpendererkennung_2020-09-01.pdf