CNE Pflegemanagement 2023; 10(04): 20
DOI: 10.1055/a-2097-6379
Nachrichten

Personalbemessung weiterentwickeln

Von Chancen und Risiken

In § 137l SGB V wird die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Pflegepersonalbemessung (WiWePP) in der Pflege im Krankenhaus festgelegt. Das Ausschreibungsverfahren ist aktuell im Gange, und Organisationen mit einer entsprechenden Expertise können sich bewerben.

Im Gesetz ist geregelt, dass die Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstrumentes bis zum 31.12.2024 realisiert werden soll. Das mehrstufige Bewerbungsverfahren lief gerade mit einer Angebotsfrist bis 03.07.2023 aus. Es ist damit zu rechnen, dass der Weiterentwicklungsauftrag nach der Sommerpause vergeben wird und die Experten mit der Weiterentwicklung beginnen können. Damit ist jedem klar, dass die Abgabe eines Ergebnisses, wie im Gesetz vorgegeben, ein überaus sportliches Unterfangen ist. Vor allem vor dem Hintergrund der Leistungsbeschreibung, in dem die Anforderungen zur Weiterentwicklung konkretisiert sind. Diese stellen wir nachfolgend zusammengefasst vor.



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Article published online:
25 July 2023

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