Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Abschlussbericht „CT-Koronarangiografie zur Diagnose von koronarer Herzkrankheit“ an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben. Jetzt wird der Methodenbewertungsausschuss des G-BA bis Februar 2024 darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Herz-CT als Verfahren zur Abklärung einer möglichen KHK in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wird.