Laryngorhinootologie 2024; 103(06): 450-451
DOI: 10.1055/a-2104-3903
Gutachten und Recht

Schuster bleib bei deinem Leisten!

Besondere Aufklärungsanforderungen
Albrecht Wienke
,
Kim-Victoria Seibert

Immer wieder beschäftigt sich die Rechtsprechung mit Fragen der ärztlichen Aufklärung von Patienten, insbesondere bei anstehenden operativen Eingriffen. Die Qualifikation des aufklärenden Arztes ist dabei immer wieder ein Streitpunkt vor Gericht. So hatte sich auch das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 20.12.2022–26 U 46/21 – mit der speziellen Frage zu befassen, ob besondere Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Hüfttotalendoprothese bestehen, wenn es im Vergleich zu einer „normalen“ Hüftendoproblematik zu vermehrten Beschwerden bzw. Komplikationen kommen kann. Der aufklärende Arzt müsse in einer solchen Situation in der Lage sein, diese besonderen Risiken und Komplikationsgefahren an den Patienten zu vermitteln. Verfüge der aufklärende Arzt indes nicht über entsprechende fachliche Kenntnisse und Erfahrungen, bleibe die Aufklärung hinter den rechtlichen Anforderungen zurück. Die auf einer solchen unzureichenden Aufklärung beruhende Einwilligung des Patienten in den operativen Eingriff sei dann unwirksam.



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Article published online:
03 June 2024

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