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DOI: 10.1055/a-2108-1812
Weiterbildung Wie und Wo?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Neuordnung der Kliniklandschaft in Deutschland und die Diskussion um die „Ambulantisierung“ der Medizin werfen ihre Schatten voraus auf die Gestaltung der Fachärztlichen Weiterbildung. Wir niedergelassenen Gastroenterologen werden in Zukunft hier in zunehmender Verantwortung stehen. Diesem Umstand trägt die aktuell in Kraft tretende Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2020 auch Rechnung. Hier ist der maximale Rahmen ambulanter Weiterbildung auf 24 Monate erhöht worden. Weil die Umsetzung der Ausbildungsordnung den Landesärztekammern obliegt, sollten wir alle dieses Thema sehr energisch und konsequent angehen und versuchen unter den gegebenen Umständen die längstmögliche Befugnis zu erlangen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. Juli 2023
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