Summary
Als invasive Maßnahme bedeuten Injektionen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der erst durch Aufklärung, Einwilligung, Verhältnismäßigkeit sowie korrekte Vorbereitung und Durchführung zulässig wird. Zur Vorbereitung zählen unter anderem sorgfältige Indikationsstellung, „5-R-Regel“, Patienteninformation, Prüfung von Kontraindikationen, Vollständigkeit und Eignung des Materials sowie Hygiene. Für die Durchführung einer Injektion sind Kriterien wie Desinfektion, Kanülengröße, Injektionsstellen, Hygiene, Beobachtung und Entsorgung zu beachten.
Keywords
Injektion - Entsorgung - Dokumentation - Information - Aufklärung - Arzneimittel - Vorbereitung - invasiv - Einwilligung - 5-R-Regel - Patienteninformation - Kontraindikation - Hygiene - Desinfektion - Kanülengröße - Injektionsstelle - steril - Anordnungsverantwortung - Durchführungsverantwortung - Resorption - Komplikation - Nebenwirkung - Injektionsstelle - Ampulle - Injektionslösung - Applikation - intrakutan - i.c. - Injektionsort - subkutan - s.c. - intramuskulär - i.m. - Hochstetter