Transfusionsmedizin 2024; 14(04): 177-178
DOI: 10.1055/a-2139-1961
Editorial

Machen wäre wie Wollen, nur krasser: Nichts Neues aus der Organspende

Rainer Blasczyk

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Schuldig durch Nichtstun? Es hapert nicht beim Wollen, aber eindeutig beim Machen: Nach dem Verbot der gentechnischen Herstellung von Insulin durch einen grünen Umweltminister ist das Versagen bei der Organspende der zweite Tiefpunkt in der deutschen Gesundheitspolitik. Patientinnen und Patienten haben das Gefühl, im falschen Land krank geworden zu sein.

Das deutsche Transplantationsrecht ist ein Symbol für politisches Versagen, das jährlich Tausenden Menschen das Leben kostet. Während Nachbarländer wie Spanien und Österreich mit klaren Regelungen und fortschrittlichen Ansätzen Wartezeiten von unter einem Jahr ermöglichen, verharrt Deutschland in einem bürokratischen System mit verworrenen Strukturen und fragwürdigen Prioritäten – und lässt Patientinnen und Patienten bis zu zehn Jahre auf lebensrettende Organe warten.

Diese Diskrepanz zu unseren Nachbarländern ist inzwischen derart ausgeprägt, dass eine Verletzung der Schutzpflicht angenommen werden kann. Der Staat ist grundgesetzlich nicht nur verpflichtet, Eingriffe in das Grundrecht zu unterlassen, sondern auch aktiv für den Schutz der Grundrechte zu sorgen. Insofern kann bei der deutschen Organspenderegelung ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Prinzip des Untermaßverbots angenommen werden.

Die Einführung der Widerspruchslösung – längst überfällig und international erprobt – wurde 2020 mit flammenden Reden verteidigt und anschließend kläglich versenkt. Der Kompromiss: die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“, die wenig mehr als ein Feigenblatt darstellt. Die politischen Entscheidungsträger scheinen unfähig oder unwillig, ein System zu reformieren, das jährlich über 8500 Menschen auf eine lebensrettende Organspende hoffen lässt – während die Wartelisten endlos lang sind und mehr Menschen auf diesen Listen sterben, als Organe verpflanzt werden.

Die Zustimmungsregelung ist ganz offensichtlich der falsche Weg: Viele Menschen haben schlicht keine Zeit oder keine Gelegenheit, sich explizit mit der Thematik auseinanderzusetzen. Sie könnten prinzipiell zur Spende bereit sein, werden jedoch durch den bürokratischen Dschungel abgeschreckt. Der geringe Zuspruch zum neuen Organspende-Register – mit bisher nur 180 000 hinterlegten Erklärungen (Stand Oktober 2024) – verdeutlicht die politische Fehleinschätzung. Der Glaube, Menschen auf diese Weise zu einer Entscheidung zu bewegen, zeugt von dramatischer Realitätsferne. Die Politik scheut sich, Solidarität einzufordern, aus Angst, Wählerstimmen zu verlieren.

Dabei zeigt sich: Wo der Wille fehlt, bleibt auch die Reform aus. So wird die Entscheidung über die Organspende dem Zufall überlassen – oder noch schlimmer: Angehörigen, die in Zeiten der Trauer überfordert sind, eine Entscheidung für eine oder mehrere Organspenden zu treffen.

Es ist an der Zeit, dass Deutschland den Mut aufbringt, der Realität ins Auge zu sehen: Organe werden vergeudet, Leben gehen verloren. Ein modernes, humanes Transplantationsrecht könnte das ändern. Doch solange die Politik weiterhin zögerlich agiert, bleibt das deutsche Transplantationswesen ein Armutszeugnis unserer Gesundheits- und Rechtspolitik.

Das Leben Tausender hängt am Tropf dieser Untätigkeit unserer Politikerinnen und Politiker, die wir offensichtlich nur durch die geplante Verfassungsbeschwerde zu aktivem Handeln zwingen können.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer liegt im Beschluss des Bundesrates, der im Juli 2024 auf Initiative von acht Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes und zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundestag eingebracht hat. Die Bundesregierung zögert jedoch mit einer Stellungnahme und verweist auf die ethische Dimension der Entscheidung. Dabei ist gerade die aktuelle Situation ethisch höchst bedenklich. Ob und wann im Bundestag darüber beraten wird, bleibt vollkommen offen.

Mit dieser Ausgabe verabschiede ich mich nach zwölf bereichernden Jahren aus dem Editorial Board der Zeitschrift Transfusionsmedizin, um mich neuen Herausforderungen stellen zu können. Es war mir eine große Ehre, Teil dieser engagierten Gemeinschaft zu sein. Mein Dank gilt Ihnen, den Leserinnen und Lesern, die mich auf diesem Weg begleitet haben. Ihre Neugier, Ihre kritischen Fragen und Ihr Engagement haben wesentlich zu unserem gemeinsamen Erfolg beigetragen.

Wir werden sicherlich noch viele Möglichkeiten der Begegnung an anderer Stelle haben. Ich freue mich darauf.

Bleiben Sie neugierig, kritisch und mutig – und vor allem heiter.

Prof. Dr. med. Rainer Blasczyk, Hannover



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
14. November 2024

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