Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda
Ataman, hat Ende Juni 2023 den Jahresbericht 2022 der Antidiskriminierungsstelle
(ADS) vorgestellt. Im Berichtsjahr suchten mit 8.827 Anfragen so viele Menschen Rat
bei der Stelle wie nie zuvor, nochmals um 14 % mehr als im Vorjahr. Etwa
drei Viertel der Anfragen betrafen ein durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) geschütztes Diskriminierungsmerkmal – Alter, Behinderung,
Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie
rassistische und antisemitische Diskriminierungen. Nicht dazu gehören
Fälle mit Bezug zur Staatsangehörigkeit, zum sozialen Status oder
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Am häufigsten – in 43
% aller Fälle – wurde eine Benachteiligung aus rassistischen
Gründen gemeldet. Es folgten Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung
(27 %) und wegen des Geschlechts (21 %). Diskriminierungen werden
auch nach Situationen unterschieden, in denen sie auftreten. Die meisten
Diskriminierungen wurden dem Bericht zufolge für die Lebensbereiche
Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäfte (Güter und Dienstleistungen)
gemeldet. Mit mehr als 1.300 Anfragen folgten an dritter Stelle Diskriminierungen
durch staatliche Stellen (z. B. Behörden, Polizei, Justiz). Dieser
Lebensbereich ist allerdings durch das AGG nicht vor Diskriminierung
geschützt.