Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(05): 261
DOI: 10.1055/a-2154-5247
Aktuelles

Neuer Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat Ende Juni 2023 den Jahresbericht 2022 der Antidiskriminierungsstelle (ADS) vorgestellt. Im Berichtsjahr suchten mit 8.827 Anfragen so viele Menschen Rat bei der Stelle wie nie zuvor, nochmals um 14 % mehr als im Vorjahr. Etwa drei Viertel der Anfragen betrafen ein durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes Diskriminierungsmerkmal – Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierungen. Nicht dazu gehören Fälle mit Bezug zur Staatsangehörigkeit, zum sozialen Status oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Am häufigsten – in 43 % aller Fälle – wurde eine Benachteiligung aus rassistischen Gründen gemeldet. Es folgten Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung (27 %) und wegen des Geschlechts (21 %). Diskriminierungen werden auch nach Situationen unterschieden, in denen sie auftreten. Die meisten Diskriminierungen wurden dem Bericht zufolge für die Lebensbereiche Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäfte (Güter und Dienstleistungen) gemeldet. Mit mehr als 1.300 Anfragen folgten an dritter Stelle Diskriminierungen durch staatliche Stellen (z. B. Behörden, Polizei, Justiz). Dieser Lebensbereich ist allerdings durch das AGG nicht vor Diskriminierung geschützt.



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Artikel online veröffentlicht:
17. Oktober 2023

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