Psychiatr Prax 2024; 51(01): 58
DOI: 10.1055/a-2170-7749
Mitteilungen BDK
Mitteilungen aus der Bundesdirektorenkonferenz (BDK)

Bericht aus dem Arbeitskreis Störung der Intelligenzentwicklung

Der Arbeitskreis Störung der Intelligenzentwicklung setzt sich aus Mitarbeitenden in Spezialbereichen für Patienten mit geistiger Behinderung zusammen, die der Tradition des Arbeitskreises gemäß unterschiedlichen Professionen angehören. Er befasst sich mit fachlichen und politischen Fragen der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Störung der Intelligenzentwicklung in Deutschland. Er hält enge Kontakte zu Institutionen und Gremien, die mit der medizinischen Versorgung dieser Menschen beschäftigt sind, wie z. B. der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB), der Deutschen Gesellschaft für Medizin für geistige oder mehrfache Behinderung (DGMGB) oder dem Referat „Psychische Störung bei Menschen mit geistiger Behinderung“ der DGPPN.

Im Frühjahr 2022 wurde eine Videokonferenz, im Juni 2022 als vorgezogene Herbsttagung eine Präsenztagung in der LVR-Klinik Langenfeld durchgeführt. 2023 hatten wir eine Präsenztagung im Pfalzklinikum Klingenmünster sowie eine Videotagung als Herbsttagung.

Auf diesen Tagungen sowie in der Zeit dazwischen musste sich der Arbeitskreis zuletzt immer weniger mit dem für intelligenzentwicklungsgestörte Patienten besonders relevanten Thema Corona-Pandemie und seinen Folgen befassen, auch mit Blick auf die stationäre und ambulante Versorgung dieser Patientengruppe. Im Gegensatz dazu waren die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Unterfinanzierung von ambulanter und stationärer psychiatrischer Versorgung durch die Kostenträger weiterhin Gegenstand der Diskussionen im Arbeitskreis. Dies galt auch für das Thema Langlieger und Patienten, deren Heimplatz gekündigt wurde, wobei es sich hier insbesondere um Pat. mit herausforderndem Verhalten handelt. Der Arbeitskreis beteiligt sich seit 2022 an einem Informationsgremium, dem Arbeitskreis Inklusive Gesundheit (AKIG). Dieses dient ausschließlich dazu, sich mit den unabhängigen Fachgesellschaften, deren Zweck die Förderung der Gesundheit von Personen mit einer intellektuellen Entwicklungsstörung ist, in sinnvoller Weise zu vernetzen. Faktisch bedeutet dies insbesondere die Information über sowie aber auch die Terminabstimmung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, Tagungen und Kongressen.

Über mehrere Sitzungen war der Arbeitskreis mit der Namensgebung beschäftigt, da auch durch den Vorstand der BDK darauf aufmerksam gemacht wurde, dass „AK Geistige Behinderung“ nicht mehr zeitgemäß sei. Nach intensiven Diskussionen entschloss sich der Arbeitskreis eng an der mittlerweile erschienenen Übersetzung der ICD 11 zu orientieren und nennt sich seitdem „AK Störung der Intelligenzentwicklung“.

Zusätzlich hat der Arbeitskreis eine Umfrage zur stationären psychiatrischen Versorgung durch die BDK-Kliniken initiiert, deren Rücklauf trotz mehrerer Erinnerungen leider gering war. Lediglich fünfzehn Kliniken, die einen Schwerpunkt für Menschen mit Störung der Intelligenzentwicklung aufweisen (zumindest in Form einer spezialisierten Ambulanz) haben sich beteiligt.

Der Arbeitskreis wurde zudem von einem Netzwerk von Verbänden der Behindertenhilfe (federführend DGMGB, DGSGB, Lebenshilfe) angesprochen, die einen gemeinsamen Appell verfassten, der eine Krankenhausreform im Sinne der Patientinnen und Patienten mit geistiger und schweren Mehrfachbehinderungen zum Gegenstand hatte. Konkret ging es hier nun um die Implementierung, Nutzung, Ertüchtigung und Weiterentwicklung stationärer Spezialangebote im gesamten Bereich der Medizin analog zu den ambulanten Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung (MZEB), die 2015 geschaffen wurden. Der Appell wurde dankenswerterweise sehr zügig durch den Vorstand der BDK unterzeichnet.

In den Jahren 2022 und 2023 befasste sich der Arbeitskreis Störung der Intelligenzentwicklung inhaltlich im Rahmen seiner Tagungen mit Modellen heilpädagogischer Hilfen in der Standardversorgung, Suizidalität bei Menschen mit Intelligenzminderung/ Autismusstörungen, Modellvorhaben zur stationären Versorgung auch im Bereich der Menschen mit Störungen der Intelligenzentwicklung, zum Beispiel in Form der Zuhausebehandlung. Ebenso war die Behandlung intelligenzgeminderter Patienten im Maßregelvollzug sowie Sexualität und Sexualstörungen inhaltlicher Fokus des Arbeitskreises. Auch wurden die Ergebnisse der Enquetekommission des Landes NRW zu „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ rezipiert und diskutiert.

Thomas F. Dielentheis



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Article published online:
15 January 2024

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