Zentralbl Chir 2024; 149(02): 155-156
DOI: 10.1055/a-2178-7139
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

Patientenaufklärung bei individuell erhöhtem Risiko

Beschluss des BGH vom 16. August 2022
Armin Schwerdtfeger

Mit Beschluss vom 16. August 2022 (Az. VI ZR 342/21) hat der BGH ein Berufungsurteil des OLG Koblenz aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Klägerin hatte wegen mangelhafter Risikoaufklärung materiellen und immateriellen Schadensersatz gefordert. Die Klage wurde von den Instanzgerichten als unbegründet abgewiesen. Der BGH hält die Ausführungen des Berufungsgerichtes jedoch für unzureichend, weil diese entscheidungserheblichen Sachvortrag der Klägerin unberücksichtigt lassen.



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02 April 2024

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