Bei nichtsuizidalem selbstverletzendem Verhalten kann es zu schwerwiegenden Verletzungen mit erheblicher Gefährdung kommen. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl sowie die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen sind stark bedroht [1]. Für die Pflege ist es daher sehr bedeutsam, fachkundig damit umzugehen.
2
Elsbernd A.
Einführung von ethischen Fallbesprechungen: ein Konzept für die Pflegepraxis: ethisch begründetes Handeln praktizieren, stärken und absichern. 4, aktualisierte und ergänzte Aufl. Lage: Jacobs Verlag; 2016
3 G-BA. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (2021). Im Internet. https://www.g-ba.de/richtlinien/113/ Stand: 25.09.2023
4
Townsend MC,
Walter G,
Abderhalden C.
et al
Pflegediagnosen und Pflegemaßnahmen für die psychiatrische Pflege: Handbuch zur Pflegeplanerstellung. 3, vollst. überarb. und erw. Aufl. Bern: Huber; 2012
7
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„Dann habe ich ihr einfach meine Arme hingehalten“: selbstverletzendes Verhalten aus der Perspektive der Betroffenen. 1. Aufl. Bern Göttingen: Huber; 2003
9
Baierl M.
Herausforderung Alltag: Praxishandbuch für die pädagogische Arbeit mit psychisch gestörten Jugendlichen: mit 59 Tabellen und 4 Abbildungen. 5, überarbeitete und ergänzte Aufl. Göttingen Bristol: Vandenhoeck & Ruprecht; 2017
10
In-Albon T,
Becker K,
Brunner R.
et al
Diagnostik und Behandlung nichtsuizidaler Selbstverletzungen im Kindes- und Jugendalter: Empfehlungen aus der S2k-Leitlinie. Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie 2017; 46: 2-10