intensiv 2024; 32(01): 5
DOI: 10.1055/a-2198-5536
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Tobias Weimer

Zuschläge für intensivmedizinische Leistungen

Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten. Hierfür definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Zentrumsregelungen fachbereichsbezogen die besonderen Aufgaben und die damit verbundenen Qualitätsanforderungen – wie Art und Anzahl von Fachabteilungen und Mindestfallzahlen. Am 19.10.2023 hat der G-BA durch Beschluss die Zentrumsregelung für spezielle Aufgaben in der Intensivmedizin erweitert. Kliniken können nun Zuschläge erhalten. Um als Zentrum für Intensivmedizin anerkannt zu werden, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Das umfasst beispielsweise eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft für Akutfälle, intensivmedizinisch geschultes Personal, das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-Care-Betten, die Verfügbarkeit von bestimmten bildgebenden Verfahren (CT/MRT), aber auch palliativmedizinische Kompetenzen. Von den Zentren wird zudem erwartet, dass telemedizinische Visiten – Audio- und Videoübertragungen in Echtzeit – täglich durchführbar sind.



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Article published online:
09 January 2024

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