Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(06): 324
DOI: 10.1055/a-2200-9019
Aktuelles

Zweite Staatenprüfung zur UN-BRK

Am 12. September 2023 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Abschließenden Bemerkungen“ zur Staatenprüfung Deutschlands hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) veröffentlicht. Am 29. und 30. August hatte der Fachausschuss mit Sitz in Genf Deutschland dazu befragt, wie es seiner Verpflichtung zur Umsetzung der UN-BRK nachkommt. Die Bewertung der im zuvor eingereichten deutschen Staatenbericht geschilderten und von der deutschen Delegation in Genf vorgetragenen Anstrengungen Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK in den „Concluding Observations” (finale Version vom 3. Oktober 2023) fällt eher kritisch aus. Nach einer knappen Aufzählung positiver Aspekte – insbesondere gesetzlicher Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe und Barrierefreiheit – werden auf 15 Seiten Hauptproblembereiche benannt und Empfehlungen ausgesprochen. Die Kritik richtet sich insbesondere auf die mangelhafte Inklusion im deutschen Schulbildungssystem mit den vorherrschenden Sonderstrukturen und Hürden beim Zugang behinderter Kinder zur Regelschule. Darüber hinaus werden u. a. die geringen Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung in den Bereichen Wohnen und Arbeit, Zwangsmaßnahmen und Freiheitsentziehung sowie unzureichender Gewaltschutz in Einrichtungen und beim Bezug von Dienstleistungen kritisiert. Der UN-Ausschuss empfiehlt u. a. die Erarbeitung eines Aktionsplans, der Menschen mit Behinderungen den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt ermöglicht.

Im Vorfeld der deutschen Staatenprüfung reichte das „Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention“ – ein seit 2020 bestehender Zusammenschluss von 37 Organisationen und Verbänden aus dem Bereich der Selbsthilfe Behinderter, Behindertenhilfe und Wohlfahrtspflege – einen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. In dem Bericht mit dem Titel „Menschenrechte jetzt!“ unterstreicht das Bündnis, dass in Deutschland Exklusion behinderter Menschen noch immer vorherrsche. Die beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) angesiedelte Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention legte im August ebenfalls einen Parallelbericht für die Staatenprüfung vor, in dem sie auf ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland eingeht. Auch die Monitoring-Stelle kritisiert die ausgeprägten Sonderstrukturen für Menschen mit Behinderungen im Bereich Bildung, Arbeit und Wohnen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung plant gemeinsam mit dem DIMR eine Folgekonferenz im Februar 2024, um die Erkenntnisse der Staatenprüfung für eine Fortentwicklung der Inklusion in Deutschland zu nutzen.

Nach Artikel 35 UN-BRK sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem UN-Fachausschuss in regelmäßigen Abständen Staatenberichte zur Umsetzung der UN-BRK vorzulegen.

(Quellen: Behindertenbeauftragter, 05.10.2023; Office of the High Commissioner for Human Rights, 12.09.2023; BMAS, 31.08.2023; DIMR; DBR u. a.)



Publication History

Article published online:
06 December 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany