Die Entnahme des Hb-Wertes in der Schwangerschaft ist im Mutterpass dokumentiert
und in den Mutterschaftsrichtlinien definiert [1]. Dass dieser jedoch keine
zufriedenstellende Aussage über die Eisenversorgung der betreuten Frau
geben kann, ist vielen Hebammen und Gynäkolog*innen nicht
bekannt. Wie auch? Weder Hebammen noch Frauenärzt*innen sind
Fachpersonen für die Blutgesundheit. Dafür gibt es die
Hämatolog*innen, an die frau sich im Fall der Fälle auch
wenden könnte. Doch für diese Konsultation ist die Schwelle
meist zu hoch und der Mangel nicht eklatant genug. Diese diagnostische
Lücke können Hebammen füllen. Sie dürfen
Blutentnahmen, die der Gesundherhaltung der Frau dienen, arztunabhängig
durchführen und abrechnen [12]. Was dabei zu beachten ist, vermittelt
dieser Artikel.