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physiopraxis 2024; 22(03): 61
DOI: 10.1055/a-2215-7630
DOI: 10.1055/a-2215-7630
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Sind zusätzliche Einwilligungen für Videoaufnahmen erforderlich?
Für die Dokumentation oder Befunderhebung des Gangbilds mittels Videoanalyse nutzen wir ein klinikeigenes Tablet. Trotzdem sollen alle Patient*innen für jede Videoaufnahme eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Reicht der unterschriebene Behandlungsvertrag nicht aus, in dem solche digitalen Dokumentationen enthalten sind?
Therapeutin aus Baden-Württemberg
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
27. März 2024
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