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DOI: 10.1055/a-2239-1526
Palliativmedizin und Akutmedizin schließen sich nicht aus
Bei akut Kranken denken die zuständigen Behandler in erster Linie daran, die Symptome zu erkennen, einer Grundkrankheit zuzuordnen und eine Therapie einzuleiten. Dazu müssen aber 2 Voraussetzungen geben sein: Die Behandlung muss (1) medizinisch indiziert sein und (2) dem Patientenwillen entsprechen.
Bei dem Begriff „palliativmedizinische Versorgung“ denken Mediziner oft nur an onkologische Patienten im Endstadium ihrer Erkrankung. Die Prinzipien gelten jedoch für alle Disziplinen, wenn eine Heilung nicht (mehr) möglich ist – so etwa auch bei terminaler Herzinsuffizienz oder in Endstadien pneumologischer Erkrankungen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
29. Februar 2024
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