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DOI: 10.1055/a-2241-5268
Stellungnahme der Autoren zum Kommentar von Dr. jur. Albrecht W. Bender, zum Aufsatz Bakhschai/Kießig „Ausschluss oder Rückstellung von der Spende nach dem geänderten TFG unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien zur Spendereignung in Plasmaeinrichtungen“
Die Autoren beziehen sich in ihrem Aufsatz – wie sich schon dem Titel entnehmen lässt – explizit auf die Spendereignung in Plasmaeinrichtungen, also auf die Herstellung von Source-Plasma. Hier liegen Dank der Etablierung verschiedener Maßnahmen, wie dem „qualified donor standard“ (der leider bislang keinen Eingang in die Richtlinie Hämotherapie gefunden hat), die Einführung der Quarantänelagerung, der NAT-Testung sowie des QSEAL-Standards, viele zuverlässige Erfahrungen zur Sicherstellung der Produktsicherheit vor. Dabei ist den Autoren wohl bewusst, dass sich diese Standards nicht auf zelluläre Blutprodukte und in nur beschränktem Maße auf FFP (Fresh Frozen Plasma) oder GFP (Gefrorenes Frischplasma) übertragen lassen. Daher schätzen die Autoren zumindest bei Plasma zur Fraktionierung – anders als bei Plasma zur Transfusion bzw. bei zellulären Produkten ohne Virusinaktivierung - das haftungsrechtliche Risiko der Plasmaspendeeinrichtung als äußerst minimal ein.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
19. Februar 2024
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