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DOI: 10.1055/a-2249-5305
Deutscher Pflegerat äußert sich zu Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes
Am 19.12.2023 hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetztes vorgestellt. Das Gesetz soll es Pflegefachpersonen zukünftig ermöglichen mehr Aufgaben eigenständig auszuführen und so bereits vorhandene Kompetenzen besser zu nutzen und in die Anwendung zu bringen. Darüber hinaus sollen neue (hochschulische) Aus- und Weiterbildungsoptionen interessierten Pflegefachpersonen den Weg in erweiterte Tätigkeitsfelder ebnen. Vorbild ist die Situation in vielen anderen Ländern, wo z.B. sog. „Advanced Practice Nurses“ im Einsatz sind. Auch eine selbständige Ausübung von Heilkunde soll, durch ein entsprechendes Studium (vergleichbar mit „Nurse Practitioners“ in den USA), ermöglicht werden. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Christine Vogler, äußerte sich in einer Pressemeldung [1] wie folgt:
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
21. Februar 2024
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Georg Thieme Verlag
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Germany
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Literatur
- 1 Deutscher Pflegerat e.V. Deutscher Pflegerat: „Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege“. Im Internet: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-eckpunkte-der-pflegekompetenzgesetzes-sind-wegweisend-fuer-die-zukunft-der-pflege Stand: 15.01.2024