
In einer stetig alternden Gesellschaft steigt die Anzahl von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Das „Erwachsenenschutzrecht“ gibt den Betroffenen Instrumente an die Hand, durch die sie ihre Rechte auch in dieser Situation ausüben können und vor Schäden geschützt werden. In Deutschland beinhaltet dieses die Vorsorgevollmacht und die rechtliche Betreuung.
Schlüsselwörter
Erwachsenenschutzrecht - Vorsorgevollmacht - Patientenvertreter - Betreuer - Zentrales Vorsorgeregister - Ehegattennotvertretungsrecht