Die Fortführung der ärztlichen Tätigkeit während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit ist von großen Unsicherheiten geprägt. Weiterbildungsrelevante Inhalte zu erlangen, erfährt oftmals Einschränkungen, wenn nicht gar ein betriebliches Beschäftigungsverbot nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen ist jedoch eine patient*innennahe Tätigkeit möglich – ebenso der Einsatz im OP-Saal.
Schlüsselwörter
Schwangerschaft - Stillzeit - ärztliche Tätigkeit - Leitfaden - Infektionsprophylaxe