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Rofo 2024; 196(06): 627
DOI: 10.1055/a-2291-2870
DOI: 10.1055/a-2291-2870
DRG-Mitteilungen
Poolarzt und Vertragsarzt im Bereitschaftsdienst – sozialversicherungspflichtig Beschäftigte?!

Die Entscheidung des 12. Senats des BSG, wonach Poolärzte in bestimmten Fällen der Sozialversicherungspflicht unterliegen können, hat für erheblichen Wirbel gesorgt und einige KVen dazu veranlasst den Betrieb von durch sie organisierten Bereitschaftsdienstpraxen sofort einzustellen. Inzwischen liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor – viel Neues zeigen sie aber nicht.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
22. Mai 2024
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