Rofo 2024; 196(08): 854-855
DOI: 10.1055/a-2333-3720
DRG-Mitteilungen

Durchbruch auf dem Weg zu einem Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs

Berlin, 28.06.2024. Ab 1. Juli 2024 können Rauchende und ehemals Rauchende unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung erhalten, durch die ein Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann. Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die jetzt am 1. Juli in Kraft tritt, ist Grundlage für diesen ersten wichtigen Schritt. „Wir begrüßen das Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung“, erklären die acht medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen Sie aber: „Bis zu einem für alle Risikopersonen erreichbaren Früherkennungsprogramm müssen allerdings weitere Schritte folgen!“. Insbesondere sei jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, die genauen Bestimmungen für die Durchführung und die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte festzulegen.



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Article published online:
17 July 2024

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