Rofo 2024; 196(08): 866-870
DOI: 10.1055/a-2333-3763
DRG-Mitteilungen

Stolpersteine auf dem Weg in den Ruhestand – rechtliche Hürden für die Beendigung der radiologischen Tätigkeit

„Viele Wege führen nach Rom“

Irgendwann muss Schluss sein. Die Schwierigkeit besteht darin, dieses „Irgendwann“ zu konkretisieren.

Für den freiberuflich niedergelassenen Radiologen in der vertragsärztlichen Versorgung ergeben sich die rechtlichen Hürden aus dem Vertragsarztrecht. Denn der freiberuflich niedergelassene Radiologe wird seine Praxis oder seinen Anteil an einer radiologischen Berufsausübungsgemeinschaft nicht verkaufen können, ohne zugleich einen Weg für die Übertragung seiner Vertragsarztzulassung gefunden zu haben. Zudem ergeben sich Unterschiede auf dem Weg in den Ruhestand, je nachdem, ob der Radiologe eine Einzelpraxis betreibt oder Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft ist.



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Article published online:
17 July 2024

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