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Hebamme 2024; 37(04): 53-55
DOI: 10.1055/a-2340-1072
DOI: 10.1055/a-2340-1072
Beruf
Wie glaubhaft ist der Eintrag in die Patientenakte?

Die Dokumentation der Hebamme ist ein entscheidender Faktor, wenn bei geburtshilflichen Komplikationen die Haftungsfrage zu klären ist. Der Autor erklärt, worauf es dabei ankommt und wie sich klären lässt, ob auch der Gynäkologe bzw. die Gynäkologin haftet.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
26. August 2024
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