Rofo 2024; 196(09): 972-974
DOI: 10.1055/a-2352-5599
DRG-Mitteilungen

Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs: Bedingungen, Ablauf und Herausforderungen

Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuK-rFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Kraft. Auf eine Lungenkrebsfrüherkennung müssen gesetzlich Versicherte jedoch noch etwas warten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet mit Inkrafttreten der BMUV-Verordnung innerhalb der nächsten 18 Monate, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Früherkennungsprogramm in die Regelversorgung der GKV aufgenommen wird. Erst dann wird die Lungenkrebsfrüherkennung als strukturiertes Programm Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen können. Im Interview erläutert Professor Jens Vogel-Claussen, wie die BMUV-Verordnung den Einsatz der Niedrigdosis-CT reguliert und welche Herausforderungen dabei zu bewältigen sind. Professor Vogel-Claussen ist an der Medizinischen Hochschule Hannover tätig und als kooptiertes Mitglied im Vorstand der AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft aktiv.



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Article published online:
15 August 2024

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