NOTARZT 2024; 40(04): 182-183
DOI: 10.1055/a-2355-1687
Recht in der Notfallmedizin

Die Neuregelung zur Gabe von Betäubungsmitteln im Rettungsdienst durch Notfallsanitäter – kompaktes Wissen für den Notarzt

Frank Sarangi

Einleitung

Die Verabreichung von Betäubungsmitteln (BtM) im Notarzteinsatz stand wegen des hohen Suchtpotenzials und dem potenziellen Missbrauchsrisiko stets unter einem strengen Arztvorbehalt. Die eigenständige Gabe von Betäubungsmittel ist Notfallsanitätern zwischenzeitlich ohne ärztliche Delegation möglich. Durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz vom 20.06.2023 sind Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und dem Notfallsanitätergesetz (Not-SanG) vorgenommen worden. Der nachstehende Beitrag gibt einen kompakten Überblick zur Neuregelung.



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Article published online:
12 August 2024

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