Geburtshilfe Frauenheilkd 2024; 84(08): 690-691
DOI: 10.1055/a-2357-3697
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)

Aus der DGGG – Kommentar zum Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (AG 2)

DGGG-Stellungnahme zu „Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft“

Vorbemerkungen:

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) e. V. vertritt die Frauenärztinnen und Frauenärzte in Deutschland, einschließlich der zugehörigen Spezialisierungen in den Bereichen der Fortpflanzungsmedizin, der Betreuung von Risiko-Schwangerschaften und -Geburten sowie körperlicher und psychischer Komplikationen des Wochenbetts. Die Betreuung der Kinder erfolgt vor, während und nach der Geburt durch unser Spezialgebiet der Perinatologie und (Intensiv-)Geburtshilfe.

  2. Wir haben aktuelle, umfangreiche und tiefgehende Erfahrungen und Kenntnisse in allen medizinischen, menschlichen und zwischenmenschlichen Bereichen, die von einer möglichen Legalisierung der Eizellspende und von einer möglichen Legalisierung einer altruistischen Leihmutterschaft betroffen wären. Wir forschen und publizieren national, europa- und weltweit zu diesen Bereichen und auch hier engagieren wir uns intensiv in Lehre, Aus- und Weiterbildung.

  3. Die DGGG e. V. begrüßt den seit Jahren überfälligen Versuch der Bundesregierung, wesentliche Aspekte der Fortpflanzungsmedizin – Eizellspende und Leihmutterschaft – zeitgemäß zu regeln.

  4. Die DGGG e. V. weist kritisch darauf hin, dass die Bundesregierung lediglich zwei Frauenärztinnen in die o. a. Kommission mit 18 Mitgliedern berufen hat.



Publication History

Article published online:
06 August 2024

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